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Waschsalon eröffnen: Förderung?

Frage

Ich möchte gerne eine Selbständigkeit starten mit einem Waschsalon. Leider habe ich kein Kapital zur Verfügung.

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Förderungen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsausgaben erfolgen in der Regel über Förderkredite oder Beteiligungen. Welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen können, hängt u.a. auch von der Höhe des Finanzierungsbedarfs ab.

Folgende Möglichkeiten möchten wir Ihnen gerne aufzeigen:

Als Existenzgründer besteht für Sie die Möglichkeit, den „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ als Darlehen der KfW Bankengruppe zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 50.000 Euro, so kann der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ eine mögliche Förderung sein. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite zum Mikromezzaninfonds.

Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite zum Mikrokreditfonds.

Sie können sich aber auch in der Förderdatenbank informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite umfassende Informationen zu Förderprogrammen zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Möchten Sie Ihr Vorhaben hinsichtlich möglicher Förderprogramme individuell besprechen, empfehlen wir Ihnen unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anzurufen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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