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Unternehmensgründung nach Schulabschluss: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin 17 Jahre alt und möchte im Herbst 2017 eine Marketingagentur gründen. Im Sommer werde ich 18, kann also problemlos ein Gewerbe anmelden. Ich möchte mich mit einem Mitgründer in einer GbR zusammen tun. Wir wollen Services im Bereich Webdesign, Printmedien und Social Media anbieten. Die Akquise läuft über einen Vertriebler auf Provisionsbasis. Über diesen haben wir bereits Kontakt zu mehreren späteren Kunden. Da ich im 08/2017 18 Jahre alt werde, möchte ich dann sofort in meine Selbständigkeit starten. Dementsprechend habe ich keinen Job, den ich einer Bank als Sicherheit anbieten könnte. Lediglich Dienstleistungsverträge mit unseren späteren Kunden könnte ich bereits besorgen. Ist es möglich bei der Finanzierung unterstützt zu werden? Wir benötigen Gelder für die Gründung, Steuerberater, Kundenbesuche und Technik.

Antwort

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die bei einer Existenzgründung genutzt werden können. Die Förderung von Investitionen und Betriebsmittelausgaben erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme.

Eine Fördermöglichkeit ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW, wenn Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro liegt. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro (davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel) gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Mikromezzaninfonds Deutschland. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Die Bundesländer unterstützen Existenzgründer mit eigenen Förderprogrammen. Informationen zu den Förderprogrammen des Bundeslandes Niedersachsen erhalten Sie bei der NBank.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2017

Tipps der Redaktion:

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