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Taxiunternehmen gründen: Förderung?

Frage

Ich bin angestellter Dienstwagenfahrer und würde mich sehr gern als Taxi-Unternehmer selbständig machen. Ich bin bereits im Besitz des P-Scheins mit Ortskenntnisprüfung und Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr. Ich benötige für den Erwerb einer Taxi-Konzession und eines Fahrzeugs samt Taxiumbau 95.000 Euro (brutto) Fördermittel für die Existenzgründung. Leider habe ich einen negativen Schufa-Eintrag. Welche Möglichkeiten können Sie mir empfehlen, damit ich dies realisieren kann? Gibt es Sonderprogramme für Menschen mit Migrationshintergrund und 40% Behinderungsgrad (Versorgungsamt)?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Bezogen auf Ihre Anfrage würde dies jedoch bedeuten, dass Sie nicht als Privatperson gefördert werden könnten. Förderung für Investitionen und Betriebsmittel erfolgen in der Regel über Darlehen.

Für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 100.000 Euro gibt von Seiten der KfW Bankengruppe beispielsweise den ERP-Gründerkredit - StartGeld (www.kfw.de/067). Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Ein negativer Schufa-Eintrag kann natürlich für die Bank schon ein Kriterium sein, den Antrag abzulehnen.

Sie können sich aber auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Wir empfehlen Ihnen, in einer Vorgründungberatung zu klären, ob trotz Ihres noch bestehenden negativen Schufa-Eintrages eine Möglichkeit besteht, die Existenzgründung zu finanzieren. Viele Bundesländer bieten eine geförderte Vorgründungberatung an. Unter http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html finden Sie weiterführende Informationen und Ansprechpartner in Ihrem Bundesland.

Ob Sie aufgrund Ihrer Behinderung Ansprüche auf finanzielle Leistungen zur Existenzgründung über das Integrationsamt haben, können Sie nur vor Ort klären. Allgemeine Informationen finden Sie unter https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c7730i/index.html. Ihren Ansprechpartner finden Sie unter https://www.integrationsaemter.de/kontakt/89c7/index.html.

Weiterführende Informationen zu Angeboten für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund finden Sie unter http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Linksammlung/Gruender-innen-Migrationshintergrund/inhalt.html

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2018

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