Navigation

Startphase überbrücken: Finanzierung?

Frage

Ich habe seit Juli dieses Jahres ein Geschäft angemietet und mich selbständig gemacht als Podologin. Die Anfangszeit gestaltet sich schwierig trotz guter Prognose. Zur Überbrückung wäre es für mich wichtig finanzielle Unterstützung zu bekommen. Gibt es hier Möglichkeiten?

Antwort

Als Existenzgründer besteht für Sie die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld, als Darlehen der KfW Bankengruppe zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Auf Bundesebene gibt es außerdem den „Mikrokredit“. Informationen dazu finden Sie auf http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/Mikrokredit/mikrokredit.html

Viele Bundesländer bieten für Gründer auch kleine Mikrodarlehen an. Da nicht erkennbar ist, in welchem Bundesland Ihre Geschäftsidee umgesetzt wird, empfehle ich Ihnen die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie können sich auf der Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie weitere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Sollten die Einnahmen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, können Sie aufstockende Leistungen (Arbeitslosengeld II) beim zuständigen Jobcenter beantragen.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben