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Start-up gründen: Förderung?

Frage

Nach zehn Jahren im Ausland komme ich zurück nach Deutschland und möchte mich selbständig machen mit einem Start-up. Leider habe ich keinen Kredit in Deutschland und keine finanziellen Ressourcen. Welche Möglichkeiten gibt es, schnell und unkompliziert Geld zu bekommen?

Antwort

Die Förderung von Existenzgründungen durch Bund und Länder kann in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und / oder Beteiligungen erfolgen. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig zu wissen, für welchen Verwendungszweck eine Förderung gesucht wird, z.B. für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen oder für Investitionen.

Als Existenzgründer haben Sie die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Eine weitere Förderoption ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland“. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.

Bei geringerem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite des BMAS.

In der Förderdatenbank des Bundes können Sie sich informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung (z.B. des für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Bundeslandes) bestehen.

Weitere Informationen zur Gründung eines Start-ups bietet Ihnen die Publikation „GründerZeiten Nr. 28: Start-ups: Finanzierung und Wagniskapital (PDF, 3  MB)“.

Für eine individuelle Beratung können Sie auch gern unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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