Navigation

Selbständiger Imker: Förderung?

Frage

Ich möchte mich als Imker selbständig machen. Seit sechs Jahren betreibe ich die Imkerei als Hobby und bin im Moment in einem ganz anderen Beruf unbefristet beschäftigt. Für die Unternehmensgründung benötige ich Kapital für Räumlichkeiten inkl. Umbau und Einrichtung und Betriebsmittel, auch einen geeigneten Pkw. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Das Förderprodukt ERP Gründerkredit (Kredit 067) der KfW ermöglicht leider keine Förderung für Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind. Besteht hier für Imker, die grundsätzlich in der Steuer- und Gewerbeordnung in den Bereich der Landwirtschaft verortet werden eine Ausnahme?

Antwort

Sie haben recht: Bienenzuchterzeugnisse, u.a. natürlicher Honig, sind in Anhang I zur Verordnung (EU) 1308/2013 unter XXII als landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgeführt. Landwirtschaftliche Primärproduktion ist von einer Förderung im StartGeld ausgeschlossen. Der Weiterverkauf von Honig an einen Großhändler ist ebenfalls landwirtschaftliche Primärproduktion.

Theoretisch denkbar wäre das Konstrukt eines Hofladens als gesondert und eigens für diese Zwecke eingerichtete Räumlichkeit. Dies wäre eine wirtschaftliche Tätigkeit, also förderfähig, wenn neben den Eigenprodukten auch Fremdprodukte verkauft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: KfW Bankengruppe
Infocenter

Februar 2022

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben