Navigation

Selbständig als Zimmermann: Zuschüsse?

Frage

Ich bin seit 2012 Arbeitnehmer in einer kleinen Zimmerei und möchte mich ab März 2020 als Zimmermann selbständig machen. Gibt es für mich als Arbeitnehmer dann Existenzgründer-Zuschüsse? Wenn ja, welche?

Antwort

Bund und Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer und Unternehmen an. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form (zinsverbilligter) Förderdarlehen.

Das sind die Gründerkredite der KfW und des Förderinstituts Ihres Bundeslandes, die Sie bei einer Geschäftsbank Ihrer Wahl beantragen müssen. Damit können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden.

Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite des BMAS.

Einzelne Bundesländer bieten Gründerinnen und Gründern nicht rückzahlbare Zuschüsse zur anteiligen Finanzierung ihrer Gründungsaufwendungen an. Ob Ihr Bundesland eine solche Zuschussförderung bereitstellt, erfahren Sie bei Ihrer für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Handwerkskammer.

Eine weitere Förderoption ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland“. Die Förderung erfolgt hierbei als stille Beteiligung durch die mittelständische Beteiligungsgesellschaft Ihres Bundeslandes. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.

Die Förderdatenbank des Bundes informiert vollständig und aktuelle über alle Förderangebote des Bundes und der 16 deutschen Länder für Gründerinnen, Gründer und bereits am Markt agierende Unternehmen. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie für Ihr Gründungsvorhaben relevante Programme und Richtlinien selbst recherchieren.

Weitere Informationen zur Gründung eines Start-ups bietet Ihnen die Publikation GründerZeiten Nr. 28: Start-ups: Finanzierung und Wagniskapital (PDF, 3  MB).

Für eine individuelle Beratung können Sie auch gern unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben