Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Eine Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln wie z.B. Personalausgaben erfolgt in der Regel in Form von Krediten. Je nach Höhe des Finanzierungsbedarfs können unterschiedliche Förderkredite in Frage kommen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei mögliche Programme vor:
Als Existenzgründer besteht für Sie die Möglichkeit, den „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden, davon maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Produktseite zum ERP-Gründerkredit - StartGeld oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.
Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite des Mikrokreditfonds.
Eine Förderung für die Ausgaben des persönlichen Lebensunterhalts in Form eines Gründungszuschusses wäre möglich bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Allerdings sind diese Förderprogramme eine Ermessensleistung, so dass die zuständige Arbeitsagentur im Einzelfall entscheidet.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Selbständigkeit erstmal hilfebedürftig sind, besteht die Möglichkeit aufstockend das Arbeitslosengeld II zu beziehen. Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet.
Sollten Sie weitere Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit haben, können Sie sich für eine individuelle telefonische Beratung an das Beratungstelefon zur Arbeitsmarktpolitik unter 030 221 911 003 wenden.
Neben den Förderprogrammen des Bundes können Sie zur Umsetzung Ihres Vorhabens auch Förderprogramme Ihres Bundeslandes nutzen. Sie können sich über die Förderdatenbank informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite umfassende Förderinformationen zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2019
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