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Praxiserweiterung: Förderung für Kauf einer Immobilie?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Heilpraktikerin und seit 2017 selbständig. Ich plane eine Praxiserweiterung und erwerbe hierzu eine gewerbliche Immobilie. Gibt es Zuschüsse, die ich beantragen kann?

Antwort

Zuschüsse für den Kauf einer gewerblich genutzten Immobilie bietet die KfW nicht an.

Gerne können Sie für den Immobilienerwerb den „ERP-Gründerkredit - Universell“ in Anspruch nehmen. Mit dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ können Freiberufler und gewerbliche Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ihre Investitionen in voller Höhe finanzieren. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Bedarf im Bereich der Betriebsmittel (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren zu finanzieren. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es besonders günstige Zinskonditionen.

Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich. Ihr nächster Schritt ist nun das Gespräch mit einem Finanzierungspartner.

Weitere Informationen finden Sie auf der Produktseite zum ERP-Gründerkredit - Universell“.

Wir bitten um Verständnis, dass wir eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen vornehmen können.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Februar 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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