Navigation

Praxis für Podologie: ERP-Gründungskredit?

Frage

Ich habe meine Ausbildung zur Podologin mit einem KfW-Bildungskredit (7.200 Euro) finanziert und möchte mich jetzt mit einer Praxis für Podologie als Freiberuflerin selbständig machen. Kann ich einen ERP-Gründungskredit erhalten (20.000 Euro)? Bleiben die Konditionen des Bildungskredites wie gehabt? Oder verändert sich etwas, wenn man zwei Kredite bei Ihnen hat? Und die zweite Frage zum Bildungskredit ist: Wenn ich jetzt schon Teilzahlungen mache, beginnt die monatliche Rate dann automatisch oder erst nach Ablauf der vier Jahre in 2020? Kann sich die Rate von 120 Euro verringern, wenn ich Teilzahlungen überweise?

Antwort

Gerne kann ein Gründerdarlehen über eine örtliche Geschäftsbank beantragt werden. Für einen Finanzierungsbedarf von 20.000 Euro empfiehlt sich der „ERP-Gründerkredit - StartGeld“. Alle Informationen dazu finden Sie unter: www.kfw.de/067

Die Konditionen des „Bildungskredites“ sind unabhängig von weiteren Förderprodukten, die bei der KfW bestehen. Allgemein gilt für die Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens, das eine außerplanmäßige Rückzahlung den vertraglich vereinbarten Tilgungsbeginn nicht verändert. Eine außerplanmäßige Rückzahlung verringert das Kapitalsaldo und verkürzt die Rückzahlungsdauer. Eine Änderung der Mindestrate erfolgt durch diese Tilgung nicht. Bei weiteren Fragen zu dem „Bildungskredit“ empfehlen wir Ihnen sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben