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Pflegeheim errichten: Finanzierung?

Frage

Zusammen mit meiner Arbeitskollegin plane ich die Gründung eines Pflegeheimes (wir sind in der Pflege tätig). Geplant ist ein Neubau - unsere Vorstellung gehen Richtung 50-70 Bewohner darunter Palliativpflege, Demenz- und Intensivpflege. Das Heim soll zudem mit Solarzellen ausgestattet werden. Wir würden gerne wissen, welche Möglichkeiten es bei der Finanzierung geben würde. Beteiligt sich der Staat an solchen Projekten?

Antwort

Mit unserem „ERP-Gründerkredit - Universell“ können Freiberufler und gewerbliche Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ihre Investitionen finanzieren. Mit diesem Darlehen haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren Bedarf im Bereich der „Betriebsmittel“ (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren zu finanzieren. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es besonders günstige Zinskonditionen.

Den KfW-Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.

Wir haben den „ERP -Gründerkredit - Universell“ für Antragsteller, die mindestens seit drei Jahren am Markt tätig sind, mit einer 50%-igen Haftungsfreistellung für Investitionen ausgestattet, so dass Ihr Finanzierungspartner ein vermindertes Risiko für dieses Darlehen trägt. Weitere Informationen zum „ERP-Gründerkredit - Universell“ finden Sie unter:

Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung unterstützen wir gerne mit dem Förderdarlehen „Erneuerbare Energien - Standard“. Wenn Sie als Privatperson den Antrag stellen, ist es eine Fördervoraussetzung, dass ein Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie werden durch die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz gewerblich tätig. Mit dem KfW-Förderprodukt „Erneuerbare Energien“ können bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Netto-Investitionskosten finanziert werden. Den KfW-Kredit beantragen Sie ebenfalls bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Die aktuellen Konditionen und weitere Informationen zur Umweltförderung der KfW finden Sie unter:

Es gibt im KfW-Förderprodukt „Erneuerbare Energien - Standard“ keine einheitlichen Zinssätze. Der Zinssatz wird für jeden Förderkredit individuell festgelegt, ebenfalls beim „ERP-Gründerkredit-Universell“. Der Finanzierungspartner berücksichtigt Ihre wirtschaftliche Situation/die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens (Bonität) sowie die zur Verfügung gestellten Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Juli 2016

Tipps der Redaktion:

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