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Online-Shop eröffnen: Förderung?

Frage

Ich beabsichtige die Gründung eines Online-Shops. Welche Fördermittel in Form von Zuschüssen und Fremdfinanzierungen oder Beteiligungen, bei denen man nur ein Teil der Summe zurückzahlen muss, stehen uns zur Verfügung? Der Kapitalbedarf für das erste Geschäftsjahr beträgt 25.000 Euro.

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird. Eine Förderung von Investitionen und Betriebsmittel erfolgt in der Regel über Förderdarlehen oder Beteiligungen. Die Förderdarlehen sind in voller Höhe zurückzuzahlen. Fördervorteile sind zum Beispiel die Haftungsfreistellung für die zwischengeschaltete Hausbank, eine tilgungsfreie Zeit zu Beginn der Darlehenslaufzeit oder ein günstiger Zinssatz.

Da Ihr Kapitalbedarf unter 100.000 Euro liegt, kann der ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW als Fördermöglichkeit für Sie in Frage kommen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland“. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Hinsichtlich der Förderprogramme Bayerns haben Sie die Möglichkeit, sich an die LfA Förderbank Bayerns wenden. Informationen finden Sie auf nachfolgendem Link: http://lfa.de/website/de/foerderangebote/gruendung/index.php

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2018

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