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Naturheilpraxis eröffnen: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Flugbegleiterin, habe aber nebenher den "großen Heilpraktiker" gemacht. Nun möchte gerne in einer Nebentätigkeit eine Naturheilpraxis eröffnen. Für die mesotherapeutischen Behandlungen benötige ich Geräte mit einer Investitionssumme von ca. 6.000 Euro. Gibt es Ihrer Erfahrung nach Möglichkeiten der Förderung oder Zuschüsse bei dem Investitionsvorhaben?

Antwort

Es gibt verschiedene Förderprogramme vom Bund und den Bundesländern, die bei einer Existenzgründung genutzt werden können. In der Regel wird aber nur eine hauptberufliche Selbständigkeit unterstützt. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, wie hoch die Förderung ist usw.) sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Eine Möglichkeit der Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln ist z. B. der ERP-Gründerkredit - StartGeld. Diese Förderung richtet sich u.a. an Selbständige, die vorläufig ihre selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben und planen die Selbständigkeit in den Haupterwerb aufzuwerten. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der folgenden Internetseite: www.foerderdatenbank.de (www).
Sie können sich auch gerne an das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Tel.-Nr. 0800 5399001 wenden.

Eventuell wäre auch der Mikrokreditfonds Deutschland eine Alternative für Sie. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Falls Sie sich für diese Förderung interessieren, sprechen Sie bitte mit einem Mikrofinanzierer, ob ein kleines Unternehmen im Nebenerwerb gefördert werden kann. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Informationen zu den Fördermöglichkeiten Hessens finden Sie u.a. auf folgender Internetseite: www.existenzgruendung-hessen.de (www).

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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