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Medizinische mobile Massagepraxis: Gründungs- und Ausbildungsförderung?

Frage

Besteht die Möglichkeit der Förderung einer medizinischen mobilen Massagepraxis (d.h. der Masseur fährt zum Kunden) und insbesondere der Ausbildung weiterer Masseure (m/w) als 2. Ausbildung oder nach vollendetem Berufsleben? Ich danke für Hinweise, wohin ich mich wenden kann.

Antwort

Als Existenzgründer haben Sie die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit – StartGeld, als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die KfW Bank hat auch Förderprodukte für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf über 100.000 Euro. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Eine weitere Förderoption ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland". Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt.

Der „Mikrokreditfonds Deutschland“ ist eine dritte Fördermöglichkeit für Ihr Vorhaben. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können.

Möglichkeiten der Förderung einer Ausbildung erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit. Dort können Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen Bildungsgutscheine für Umschulungen und Weiterbildungen erhalten. Auch bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können die Weiterbildungskosten übernommen werden und der Arbeitgeber kann sogar Lohnkostenzuschüsse erhalten durch das Qualifizierungschancengesetz.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird der Zugang zu Weiterbildungsförderung für Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht und damit weiter geöffnet. Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus. Für bestimmte Personengruppen (ältere oder schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Unternehmen oder solche in Kleinstbetrieben) sind Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich.

Voraussetzungen für die Förderung:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gefördert werden, wenn

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
  • der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt,
  • die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
  • die Maßnahme außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert und
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Die Förderung soll darauf gerichtet sein, Beschäftigten, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können. Gleiches gilt für Beschäftigte, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Weiterbildungskosten können für Beschäftigte aller Betriebsgrößen und unabhängig vom Qualifizierungsziel übernommen werden: bei Beschäftigten in Kleinstunternehmen 100 Prozent, kleiner und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 50 Prozent und bei größeren Betrieben grundsätzlich bis zu 25 Prozent. In größeren Betrieben mit 2.500 Beschäftigten oder mehr können bis zu 15 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden, bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung bzw. eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht, bis zu 20 Prozent. Bei älteren Beschäftigten (ab vollendetem 45. Lebensjahr) oder Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung kann in KMU von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden.

Arbeitsentgeltzuschüsse können an Arbeitgeber geleistet werden, die ihre Beschäftigten unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt für Weiterbildungen freistellen. Die Förderung kann für Qualifizierungen geleistet werden, die länger als vier Wochen bzw. 160 Stunden dauern und nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind. Die Höhe des Zuschusses zum Arbeitsentgelt richtet sich nach der Betriebsgröße (max. 25 Prozent für Unternehmen ab 250 Mitarbeiten, 50 Prozent für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und bis zu 75 Prozent für Kleinstunternehmen). Bei fehlendem Berufsabschluss kann der Zuschuss für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen bis zu 100 Prozent betragen.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
März 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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