Navigation

Lebensmittelhandel eröffnen: Förderung?

Frage

Ich möchte als Existenzgründer ein Geschäft eröffnen im Lebensmittelhandel, das südländische Feinkost beinhaltet mit Frischfleisch, Obst, Gemüse, Käse und Trockenprodukte. Welche Förderprogramme bzw. Finanzierungsprogramme gibt es für mich? Welche Punkte sind zu beachten?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist. Investitionsförderung erfolgt in der Regel in Form von Darlehen.

Nachfolgend möchte ich Ihnen zwei Förderprogramme vorstellen. Liegt Ihr Finanzierungsbedarf bei max. 100.000 Euro, so kann ich Ihnen den ERP-Gründerkredit - StartGeld empfehlen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.kfw.de/067 oder an der Infoline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Haben Sie eher einen kleinen Finanzierungsbedarf so wäre der Mikrokreditfonds Deutschland eine weitere Fördermöglichkeit. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite http://www.mein-mikrokredit.de

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de zudem informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

In Ihrem Bundesland bieten die STARTERCENTER NRW Existenzgründerinnen und Existenzgründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit Unterstützung an. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.startercenter.nrw.de. Sie erreichen die STARTERCENTER NRW Infoline von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter 0211 – 837 1939.

Bei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens könnten Sie sich auch von Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern helfen lassen. Diese Beratungsleistungen sind in der Regel kostenpflichtig. Eine Reihe von Bundesländern bietet daher einen Zuschuss zu den Beratungskosten an. Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Beratungsprogramm-Wirtschaft-NRW-BPW/15211/produktdetail.html

Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben