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Kunstgeschäft eröffnen: Förderung?

Frage

Ich komme aus Tschechien und möchte hier ein Kunstgeschäft eröffnen - bin jedoch in Deutschland nicht arbeitslos gemeldet. Wie stehen meine Chancen auf eine Förderung?

Antwort

Der Bund sowie die einzelnen Bundesländer bieten unterschiedliche Förderungen zur Gründung eines Unternehmens an. Diese können in Form von Darlehen, Beteiligungen oder auch Zuschüssen ausgegeben werden. Der Sitz des Unternehmens muss in der Regel in Deutschland sein.

Die KfW Bankengruppe fördert von Seiten des Bundes und mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens (ERP-Gründerkredit-Universell) Existenzgründer, Freiberufler sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen im In- und Ausland mit günstigen Konditionen. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung, Existenzgründung im Nebenerwerb sowie Festigungsmaßnahmen. Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Der Darlehenshöchstbetrag maximal 25 Mio. Euro je Vorhaben. Die Laufzeit maximal 20 Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei. Das Antragsverfahren erfolgt über die Hausbank. Diese prüft zuvor Ihr Vorhaben, Ihre Bonität sowie Ihre Fähig - und Fertigkeiten. Weitere Informationen: www.kfw.de (www).

Das Bundesland Bayern bietet alternativ den "Startkredit" an. Die LfA Förderbank Bayern gewährt Darlehen insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers im Rahmen von Existenzgründungen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Der Finanzierungsanteil des "Startkredits" beträgt 40% des förderfähigen Vorhabens. Die Höhe des Darlehens liegt zwischen 10.000 Euro und 310.000 Euro. Durch den "Startkredit 100" lässt sich der Finanzierungsanteil auf bis zu 100% aufstocken. Die Höhe des Darlehens liegt zwischen 2.500 Euro und 10 Mio. Euro. Auch hier erfolgt die Beantragung über die jeweilige Hausbank. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LfA Förderbank Bayern www.lfa.de (www).

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien(Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2015

Tipps der Redaktion:

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