Frage
Ich möchte gerne eine Kita eröffnen. Was muss ich hierfür alles berücksichtigen und welche staatliche Unterstützung kann ich hierfür möglicherweise in Anspruch nehmen? Ich bin eine staatlich anerkannte Erzieherin und Integrationspädagogin.
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Der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme zum Start in eine selbständige Tätigkeit an. Hauptförderinstrument sind jedoch Darlehen. Welches der Programme in Frage kommen könnte, hängt von Ihrem Finanzierungsbedarf ab. Als Beispiel möchte ich Ihnen kurz den ERP-Gründerkredit - StartGeld als ein Programm des Bundes vorstellen:
Die KfW Bankengruppe fördert mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen.
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 100.000 Euro, davon maximal 30.000 Euro Betriebsmittel. Die Laufzeit würde maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei, betragen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Nähere Informationen finden Sie über die Internetseite der KfW Bankengruppe unter www.kfw.de/067.
Ob für Sie spezielle Förderungen zum Aufbau einer Kindertagesstätte möglich sind, können Sie ggf. über Ihr Bundesland erfragen. Die Kontaktdaten der jeweiligen Landesregierung finden Sie über die Internetseite Ihres Bundeslandes.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2017