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Kindergarten gründen: Förderung?

Frage

Ich möchte einen Kindergarten gründen. Gibt es eine staatliche Förderung für die Erstausstattung?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, wie hoch Ihr Finanzierungsbedarf ist.

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Form eines Zuschusses. Mitfinanziert werden Investitionen in den Neubau, Ausbau, Umbau oder in die General- und Teilsanierung von Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen. In der Förderdatenbank finden Sie weitere Informationen zum „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“.

Als Existenzgründerin haben Sie außerdem die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld“ als Darlehen der KfW Bankengruppe zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital.

Wenn der Bedarf unter 50.000 Euro liegt, kann der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ eine mögliche Förderung sein. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des „Mikromezzaninfonds Deutschland“.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2019

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