Antwort
Normalerweise übernimmt die KfW eine Bürgschaft für die Hausbank. In der Regel in Höhe von 80% des durch die Hausbank herausgereichten Existenzgründungskredits.
Wird der Kredit durch den Kreditnehmer nicht zurückgeführt, verfährt die Bank wie bei einem "normalen" Kredit. Sie mahnt, tituliert und vollstreckt die noch offene Forderung gegen den Kreditnehmer. Erst wenn die Forderung uneinbringlich ist, festgestellt z.B. durch die Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner, springt die KfW als Bürgin zu Gunsten der Hausbank ein.
Abgesichert ist also die Hausbank und nicht der Schuldner. Der Schuldner haftet also für die komplette Summe. Meistens beauftragt die KfW die Hausbank ihren Bürgschaftsanteil mit einzuziehen, in einigen Fällen tritt sie für ihre Bürgschaftsforderung auch selbst auf. Sie sollten diesen Sachverhalt noch einmal in den Kreditunterlagen überprüfen.
Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.
Juni 2015