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KfW-StartGeld: einmalige Gründungskosten gleich Investitionen?

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Frage

Ich habe eine Frage zum KfW-StartGeld. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel (bis 30.000 Euro). Werden einmalige Gründungskosten (z.B. GmbH-Gründung, Eintragung Marke, Rechts-/Steuerberatung, Markterschließungskosten) im Rahmen der Förderung als "Investitionen" gewertet?

Antwort

Gründungskosten zählen zu den Betriebsmitteln. Diese können über den gewünschten "ERP-Gründerkredit StartGeld" bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden.

Eine GmbH-Einlage als reine "a-conto"-Zahlung kann hiermit nicht finanziert werden.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 5399002 (kostenfrei)
www.kfw.de (www)
Juli 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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