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KfW-Gründerkredit StartGeld: bis wann Neben- in Haupterwerb umwandeln?

Frage

Ich betreibe die Firma vorerst im Nebengewerbe, hier kann man ja auch das Startgeld beantragen. Ab wann muss ich dann zu 100% die Firma als Hauptgewerbe betreiben? Ich habe dies ca. in 3 -4 Jahren vor, da ich noch einen festen Erwerb habe auf den ich rein schon aus Sicherheit nicht verzichten möchte.

Kann ich während der Laufzeit des KfW Gründer Startgeldes einen weiteren Kredit der KfW oder der Hausbank aufnehmen, um mein Unternehmen zu vergrößern?

Antwort

Die KfW fördert auch Neugründungen, die vorübergehend im Nebenerwerb geführt werden. Sie als Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Fördervorhaben innerhalb von vier Jahren zum Vollerwerb führt. Die Vier-Jahresfrist beginnt mit dem Start der Maßnahme, die mit dem „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ gefördert werden soll - unabhängig davon, wie lange der Nebenerwerb bereits besteht.

Eine weitere Kreditaufnahme ist möglich, sofern die Mittel aus dem „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ komplett eingesetzt worden sind und der Verwendungsnachweis erbracht wurde. Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ersichtlich ist, dass der zusätzliche Finanzierungsbedarf benötigt wird, ist eine Förderung mit diesem Produkt nicht möglich, da der maximale Fremdfinanzierungsbedarf überschritten wird.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
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Januar 2017

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