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Keine Sicherheiten: Förderdarlehen?

Frage

Ich möchte mir eine selbständige Existenz aufbauen und möchte mir Geld leihen, habe aber keine Sicherheiten. Wie kann ich an Kapital kommen ohne großen Aufwand und Kosten?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Förderungen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsausgaben erfolgen in der Regel über Förderkredite oder Beteiligungen.

Als Existenzgründer besteht für Sie die Möglichkeit, den „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie den Internetseiten der KfW oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Mit einer sogenannten Ausfallbürgschaft kann die Bürgschaftsbank gegenüber Ihrer Bank für die Rückzahlung des Kredits bürgen. Diese Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Eine Bürgschaftsbank bürgt bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Eine Bürgschaft können Sie über Ihre Hausbank beantragen. Weitere Informationen zum Thema Bürgschaften und Sicherheiten finden Sie in der Rubrik Sicherheiten.

Sie können sich aber auch in der Förderdatenbank [http://www.foerderdatenbank.de/] informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2018

Tipps der Redaktion:

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