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IT-Start-up: Förderung?

Frage

Ich hätte gerne gewusst, welche Fördermittel zur Gründung eines Start-up (Beratung / Dienstleistung / IT) dem Existenzgründer bzw. der zukünftigen Firma zur Verfügung stehen - wie man sie beantragen kann und welches die Voraussetzungen sind.

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.

Benötigen Sie beispielsweise eine Beratung vor der Gründung, so kann diese über Ihr Bundesland Hessen gefördert werden. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://existenzgruendung.hessen.de/f%C3%B6rderung/zuschuss

Investitionsförderung erfolgt in der Regel über eine Darlehensförderung. Sollte Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro liegen, wäre der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW eine mögliche Förderung für Sie. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067

Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Mikromezzaninfonds Deutschland. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Die Bundesländer unterstützen Existenzgründer mit eigenen Förderprogrammen. Informationen zu den Förderprogrammen Hessens erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter www.wibank.de.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2017

Tipps der Redaktion:

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