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Hunde-Service: Fördermittel?

Frage

Ich bin derzeit Einzelunternehmer im Bereich Hunde-Service. Ich bearbeite zwei Projekte: 1. Hundepension, 2. Hundepension-Erlebnispark-Hundeärztehaus (Hundefriseur / Beratung, Hunde - Waschsalon, Physiotherapie, Hundezubehör, Tierheilpraktiker, Ernährungsberatung, Psychotherapie / Hund-Esel, Hundeschule, Hundetrainer, Agility - Hund / stärkt die Bindung Hund-Mensch, Hunde-Erlebnispark z.B. Barfußwege, Geräte, Pool-Naturteich, Hütte-Rast/Aufenthaltsraum). Gibt es für diese Projekte EU- bzw. staatliche Fördermittel?

Antwort

Der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme an. Diese Programme können als Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften in Erscheinung treten. Hauptförderinstrument sind jedoch Darlehen.

Für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 100.000 Euro gibt es beispielsweise von der KfW den ERP-Gründerkredit - StartGeld. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Mikromezzaninfonds (Beteiligung) Deutschland. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmensgründungen und -nachfolgen insbesondere von Kleinstgründern (https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/MikroSTARTer-Niedersachsen/index.jsp). Mitfinanziert werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung oder der Erweiterung/dem Wachstum von Unternehmen. Ziel ist es, die Gründung und Stärkung nachhaltiger selbständiger Existenzen zu erleichtern sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und somit zur Schaffung, Sicherung und zum Erhalt dauerhafter Arbeits- und Ausbildungsplätze beizutragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Der Umfang des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, die Darlehenssumme beträgt zwischen 5.000 und 25.000 EUR je Vorhaben.

Sollten Sie bereits länger als fünf Jahre am Markt sein, so gelten im Regelfall andere Programme für die Unternehmensfinanzierung. Sie können sich gerne über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie weitere Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2017

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