Antwort
Eine Vorbemerkung: Aus Ihnen sicher verständlichen Gleichstellungsgrundsätzen kann es weder eine finanzielle Günstigerstellung (Förderung) noch eine Sonderausrichtung der staatlichen Förderinstitutionen für Existenzgründer und Existenzgründerinnen aus rein geschlechtsspezifischen Gründen geben.
Das heißt, Sie können zur Finanzierung Ihres Gründungsvorhabens auf das umfangreiche Förderinstrumentarium an Förderkrediten zurückgreifen, das allen Geschlechtern in Deutschland zur Verfügung steht. Das sind die Förderdarlehen der KfW (z.B. die ERP-Gründerkredite "StartGeld" und "Universell", das ERP-Kapital für Gründung, der Mikromezzaninfond) und der Förderbank Ihres Bundeslandes Baden-Württemberg, also der L-Bank. Die Antragstellung auf Gewährung eines der Gründerdarlehen erfolgt immer über eine Geschäftsbank nach Wahl des Gründers / der Gründerin. Das ist das sog. "Hausbankprinzip". Wie für alle Bankdarlehen üblich, wird die "Hausbank" das Kreditrisiko auch für eines der Förderdarlehen durch die Hereinnahme von Vermögenswertgegenständen absichern lassen. Sollten Sie als Darlehensnehmerin nicht über ausreichend "bankübliche Sicherheiten" verfügen, kann die daraus entstehende Sicherheitenlücke ggf. durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes, in Ihrem Falle der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH, geschlossen werden.
Ich empfehle Ihnen, vor Beginn der Banken- (also Finanzierung-) verhandlungen Ihr Vorhaben auf der Grundlage Ihres Businessplanes mit der für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer ausführlich zu erörtern und die günstigste Finanzierungskonstruktion unter Einschluss staatlicher Förderangebote gemeinsam auszuwählen. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern verfügen vor Ort immer über das beste - und vor allem - unabhängige Know-how dazu.
Ungeachtet des eingangs erläuterten Gleichstellungsgrundsatzes treffen Gründerinnen häufig auf z.T. völlig andere Bedingungen bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben als ihre männlichen Kollegen. Dieser Spezifik nimmt sich die "bundesweite gründerinnenagentur (bga)" an, die Sie über die Website www.existenzgruenderinnen.de erreichen können.
Den vollständigen und tagesaktuellen Überblick über Förderschwerpunkte sowie Detailinformationen zu den Förderkonditionen und Antragsmodalitäten aller Förderprogramme in Deutschland finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de
Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2015
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