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Gründung und Arbeitsplatzschaffung im Straßengüterkraftverkehr: keine Förderung?

Frage

In den Veröffentlichungen las ich, dass bei Existenzgründung und Arbeitsplatzschaffung im Straßengüterkraftverkehr (nrw.bank.de) KEINE Förderung durch z.B. Gründerkredite möglich sei. Was ist da der Hintergrund? Und welche Fördermöglichkeiten gäbe es dafür dann bei Neugründung?

Antwort

Einen generellen Ausschluss des Straßengüterverkehrs sehen die Förderinstrumente des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für Existenzgründer nicht vor. Richtig ist, dass die Förderung dieser Branche auf der Grundlage beihilferechtlicher Vorgaben der EU-Kommission bestimmten Beschränkungen unterworfen wird. Hintergrund ist die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem für den Straßengüterverkehr typischen weitgehend standortunabhängigen Markt. So wird beispielsweise die Obergrenze für de-minimis-Beihilfen (Näheres hier: www.foerderdatenbank.de) für Unternehmen im Straßentransportsektors auf 100.000 Euro halbiert. Auch der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport ist in einer Reihe von Programmen von der Förderung ausgeschlossen. Jedoch nicht die anderen Aufwendungen im Investitions- und Betriebsmittelbereich, die ein Existenzgründer finanzieren muss. Hierfür stehen ihm die Förderprogramme des Bundes (ERP-Gründerkredite „StartGeld“ und „Universell“, „ERP-Kapital für Gründung“, „Mikromezzaninfonds“) und des Landes NRW („NRW.BANK Gründungskredit“, „NRW.BANK Universalkredit“) zur Verfügung.

Den vollständigen und tagesaktuellen Überblick über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten erhalten Sie übrigens in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de

Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
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Januar 2017

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