Frage
Ich möchte mich in der Gastronomie selbständig machen. Leider finde ich keine Bank, die mein Vorhaben begleiten möchte. Gibt es weitere Möglichkeiten an Fördergelder zu kommen?
Ich möchte mich in der Gastronomie selbständig machen. Leider finde ich keine Bank, die mein Vorhaben begleiten möchte. Gibt es weitere Möglichkeiten an Fördergelder zu kommen?
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Eine Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel erfolgt in der Regel über Förderkredite.
Mit dem „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ will die KfW den mit ihnen zusammenarbeitenden Kreditinstituten Anreize bieten, verstärkt auch Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmern mit geringen Besicherungsmöglichkeiten und mit einem aus Bankensicht eher kleinen Investitionsvorhaben den Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Deshalb wurde der „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ mit einer 80%igen Haftungsfreistellung ausgestattet, so dass das Kreditinstitut ein deutlich vermindertes Risiko für dieses Darlehen trägt. Da die fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen für den Gründungserfolg entscheidend sind, wird darauf besonderen Wert gelegt. Mit diesem Darlehen werden Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt, die noch nicht länger als fünf Jahre selbstständig tätig sind und deren Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel maximal 100.000 Euro beträgt. Betriebsmittel (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) können bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden. Weitere Informationen zum „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ finden Sie unter www.kfw.de/067.
Wir empfehlen Ihnen weitere Geschäftsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf das Vorhaben anzusprechen.
Eine weitere mögliche Förderung könnte der „Mikrokreditfonds Deutschland“ sein. Der Mikrokreditfonds Deutschland ist ein Finanzierungsangebot, bei dem die Antragstellung nicht über die Hausbank läuft. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer bzw. Unternehmer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/Mikrokredit/mikrokredit.html.
Ich empfehle Ihnen auch, in einer Vorgründungberatung zu klären, ob eine Möglichkeit besteht, die Existenzgründung finanzieren zu lassen. Viele Bundesländer bieten eine geförderte Vorgründungsberatung an. Einen Überblick dieser Beratungsangebote finden Sie unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html
Für die Eigenrecherche können Sie die Internetseite www.foerderdatenbank.de nutzen. In dieser Förderdatenbank können Sie nach geeigneten Förderprogrammen suchen, die für Ihr Existenzgründungsvorhaben in Frage kommen. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für ein persönliches Gespräch können Sie das Beratungsangebot der Kammern, z.B. der Industrie- und Handelskammer nutzen: www.ihk.de
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2018