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Gründung im Handwerk: Förderung?

Frage

Ich bin im Moment Arbeitnehmer in einen Handwerksbetrieb. In diesem Bereich möchte ich mich selbständig machen. Diesbezüglich habe ich mit der Handwerkskammer Rücksprache gehalten. Die Voraussetzungen dafür erfülle ich. Gibt es Förderprogramme für mich? Wenn ja, welche? Ich lese immer nur, gefördert wird der, der vorher arbeitslos war.

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Eine Investitionsförderung erfolgt vornehmlich in Form von Darlehen. In der jeweiligen Richtlinie des Förderprogramms ist geregelt, wer und was gefördert werden kann und wie hoch die Förderung zum Beispiel ausfällt.

Suchen Sie eine Förderung für zu tätigende Investitionen, kann ich Ihnen den ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW oder den Mikrokreditfonds Deutschland empfehlen.

Der ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW kann von Gründerinnen und Gründern innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über die Hausbank beantragt werden. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Branchenkenntnisse. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www).

Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds Deutschland möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss kann erfolgen, wenn Sie durch Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, dadurch trifft die Agentur für Arbeit die Entscheidung. Auf nachfolgender Internetseite finden Sie Informationen der Arbeitsagentur zum Gründungszuschuss: www.arbeitsagentur.de (www).

Generell finden Sie aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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