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Gründer mit Behinderung: Förderung?

Frage

Ich bin ein Mensch mit einer Behinderung von 40 Gdb. Da die Arbeitssuche mit meiner Behinderung sich sehr schwierig ergeben hat, habe ich mich notgedrungen selbständig gemacht, da mir keine andere Möglichkeit blieb. Kann ich mit meiner Behinderung bei der Neugründung (Gewerbe zum 24.02.2017 gegründet) Zuschüsse erhalten? Wenn ja, welche? Ich bitte hier um Info, da ich bis heute noch nichts verdient habe.

Antwort

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die bei einer Existenzgründung in Anspruch genommen werden können. Eine Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittelausgaben erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme. Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro, so kommt als mögliche Förderung der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW in Frage. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro (davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel) gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Die Bundesländer unterstützen Existenzgründer mit eigenen Förderprogrammen. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Als Selbständiger Mensch mit Behinderung können Sie auch das Integrationsamt vor Ort (www.integrationsaemter.de) wegen möglicher Förderung kontaktieren: www.integrationsaemter.de

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt derzeit nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter vor Ort, um das Arbeitslosengeld II zu beantragen.

Für Rückfragen steht Ihnen das BMWi-Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung zur Verfügung:
Tel.: 030-340 60 65 60
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2017

Tipps der Redaktion:

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