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Gründer 50 plus: Förderung?

Frage

Ich suche nach Förderangeboten/-programmen für eine Existenzgründung 50+. Hätten Sie dazu Informationen für mich?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Es gibt keine besonderen Förder- bzw. Finanzierungsangebote für ältere Gründerinnen und Gründer.

Eine Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln erfolgt in der Regel über Kredite oder stille Beteiligungen. Nachfolgend stelle ich Ihnen zwei mögliche Förderprogramme kurz dar.

Als Existenzgründerin besteht für Sie die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld als Darlehen der KfW Bankengruppe zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Eine weitere mögliche Förderung könnte der „Mikrokreditfonds Deutschland“ sein. Der „Mikrokreditfonds Deutschland“ ist ein Finanzierungsangebot, bei dem die Antragstellung nicht über die Hausbank läuft. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer bzw. Unternehmer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite zum Mikrokreditfonds.

Benötigen Sie eine umfassende Beratung vor der Gründung, so kann eine Vorgründungsberatung über Ihr Bundesland Bayern gefördert werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von „Gründerland.Bayern“.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten Bayerns erhalte Sie auch bei der LfA Förderbank Bayern.

Sie können sich informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt online eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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