GmbH mit zwei Gesellschaftern: ERP-StartGeld?
Frage
Wir möchten eine GmbH mit zwei Gesellschafter/Geschäftsführern gründen und ca. 180.000 Euro über das ERP-StartGeld finanzieren. Darlehensnehmer soll die GmbH sein. Ist das StartGeld in dieser Höhe über die Hausbank bei der KfW beantragbar (bis 100.000 Euro je Gesellschafter)? Haften die Gesellschafter quotal entsprechend ihren Gesellschaftsanteilen? Was passiert, wenn ein Gesellschafter/Geschäftsführer nach zwei Jahren ausscheiden muss? Haftungsübernahme des kompletten Darlehens durch anderen Gesellschafter? Prinzipielle Förderschädlichkeit?
Antwort
Im ERP-Gründerkredit-Startgeld liegt der Förderhöchstbetrag bei 100.000,00 Euro je Antragsteller. Bei einer unternehmensbezogenen Antragstellung ist der maximale Kreditbetrag 100.000,00 Euro. Sofern beide Gründer separat den Antrag stellen, gilt für jeden Gründer der Höchstbetrag. Damit haftet jeder Antragsteller für seinen Kredit.
Wenn ein geförderter Gesellschafter ausscheidet, entfallen die Förderkriterien und das Darlehen wird zur sofortigen Rückzahlung fällig. Weitere Informationen und die einzureichenden Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw.de/067
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.
Quelle: KfW Bankengruppe
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Dezember 2017
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