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Freiberuflicher Coach: Förderung?

Frage

Derzeitig arbeite ich als Freiberuflerin in einer Nebentätigkeit als Verfahrensbeistand und Umgangspflegerin. Ich beabsichtige ab 2019 vollständig selbständig arbeiten zu wollen und neben meiner Beratungsleistung in allen Lebensbereichen auch als freiberuflicher Coach tätig zu werden. Gibt es Fördermöglichkeiten, um meine Selbständigkeit etablieren zu können?

Antwort

Der Bund und die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich Sie eine Förderung suchen, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erfolgt in der Regel über Förderdarlehen oder Beteiligungen.

Um den Schritt in die Selbständigkeit umfassend zu planen, ist eine Beratung vor der Gründung eine gute Option. Diese Beratungen werden von den Bundesländern gefördert.

Je nach Finanzierungsbedarf gibt es verschiedene Förderoptionen, die in Form von Darlehen verfügbar sind.

Bei einem Finanzierungsbedarf bis 100.000 Euro kann zum Beispiel der „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ von der KfW eine mögliche Förderung für Sie sein. Mit diesem Förderdarlehen können nicht nur Investitionen, sondern auch Betriebsmittelausgaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro finanziert werden. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der KfW-Internetseite oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Wenn Ihr Finanzierungsbedarf unter 50.000 Euro liegt, kann auch der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ eine Förderoption sein. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des „Mikromezzaninfonds Deutschland“.

In der Förderdatenbank können Sie unter Eingabe Ihres Bundeslandes prüfen, ob weitere Programme angeboten werden, die sich für Ihr Vorhaben eignen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2018

Tipps der Redaktion:

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