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Förderung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen?

Frage

Seit März bin ich freiberuflich als Logopäde und Lerntherapeut tätig. Eine Praxisgründung steht unmittelbar bevor. Die Tatsache, dass der Zeitraum zwischen der Arbeitsleistung und der Auszahlung des Honorars etwa drei Monate beträgt, bringt mich im Verlauf in finanzielle Engpässe, da die betrieblichen und privaten Kosten dies nicht berücksichtigen. Meine Frage ist nun, ob es eine Förderung für mich gibt, mit der ich diesen Engpass überbrücken kann. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind gut und lassen mich sehr zuversichtlich sein. Der Umstand, dass ich kein Eigenkapital besitze, ist aber ein großes Problem bei der kurzfristigen Zwischenfinanzierung.

Antwort

Unser „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken. Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen. Da die fachliche und kaufmännische Qualifikation für den Gründungserfolg entscheidend sind, legen wir darauf besonderen Wert.

Mit diesem Darlehen unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als fünf Jahre selbstständig tätig sind. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und „Betriebsmittel“ darf maximal 100.000 Euro betragen. „Betriebsmittel“ (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) können bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden.

Sie können den „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder alternativ mit einer Laufzeit von fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Jahr wählen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Den KfW-Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.

Um Ihnen die Kreditaufnahme zu erleichtern, haben wir unseren „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ mit einer 80-prozentigen „Haftungsfreistellung“ ausgestattet. Durch die „Haftungsfreistellung“ reduziert sich das Ausfallrisiko des Finanzierungspartners, sodass er bei knappen Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.

Weitere Informationen zum „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ finden Sie unter: www.kfw.de/067

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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