Förderung für europaweite Markterschließung?
Frage
Ich möchte mit meinem Produkt den europäischen Markt erschließen. Für die Vertragsgestaltung und zur weiteren Unterstützung habe ich eine Anwaltskanzlei in Anspruch genommen. Welche Förderungen könnte ich bekommen und wofür? Ich habe dank der Neuerung und meinem Schutz im deutschsprachigen europäischen Raum eine Monopolstellung und nun viele Anfragen von Handelspartnern, die mein Produkt weiterverkaufen möchten.
Antwort
Ihrer Anfrage ist leider nicht zu entnehmen, in welcher Phase der Unternehmensgründung Sie sich befinden. Mit meinen Hinweisen auf Fördermöglichkeiten setze ich voraus, dass Ihr Unternehmen bereits aktiv am Markt agiert, der Gründungstermin aber noch nicht länger als drei Jahre zurück liegt:
Die ERP-Gründerkredite "StartGeld" und "Universell" bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Investitionen und den mit den bevorstehenden Markterschließungen verbundenen Betriebsmittelbedarf aus zinsgünstigen Förderdarlehen finanzieren zu können. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank.
Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus dem "BMWi-Markterschließungsprogramm" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freie Berufe bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.
Detailinformationen zu diesen Förderangeboten mit Hinweisen zu den Zugangsvoraussetzungen, Förderkonditionen und Antragsformalitäten finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes (www). Ich empfehle Ihnen, unbedingt auch den umfangreichen Sachverstand Ihrer regional zuständigen Industrie- und Handelskammer zu nutzen.
Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
November 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr