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Einzelunternehmen in UG umwandeln: ERP-StartGeld?

Frage

Ich habe 2010 eine Einzelunternehmung (Kleingewerbe) für IT-Dienstleistungen und Vertrieb gegründet, um neben meiner angestellten Tätigkeit ein paar Euros nebenbei zu verdienen. Ich plane für den 01.01.2015 den Start in eine freiberufliche Laufbahn im Bereich IT-Consulting und Engineering als UG (haftungsbeschränkt). Habe ich die Möglichkeit bei einem Wechsel der Rechtsform ein ERP-StartGeld zu beantragen? Wenn nein, ist es sinnvoll das Gewerbe jetzt abzumelden und es später als UG neu anzumelden?

Antwort

Auch beim Wechsel einer Gesellschaftsform von einer Einzelunternehmung auf eine UG stellen wir auf die dahinter stehende Person bzw. den Existenzgründer ab.

Im gewünschten "ERP Gründerkredit StartGeld" muss der Nebenerwerb (bei Antragstellung) mittelfristig - innerhalb von vier Jahren - zum Vollerwerb umgewandelt werden. Der bis dahin bestehende Nebenerwerb bleibt dann unberücksichtigt.

Sollten Sie also bis 2015 Ihre Angestellten-Tätigkeit aufrechterhalten wollen, wäre eine Antragstellung 2015 (Stand heute) grundsätzlich möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Sollten für Sie Fragen offen geblieben sein, beantwortet Ihnen diese gerne das Beraterteam unseres Infocenters unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 539 9001.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Januar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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