Antwort
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Wählen Sie keine andere Unternehmensform, so sind Sie Einzelunternehmerin.
In der Regel wird eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit nicht gefördert. Eine mögliche Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld. Dieser Förderkredit kann auch von Selbständigen beantragt werden, die ihre Tätigkeit vorläufig im Nebenerwerb ausüben. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067.
Sollte eine Finanzierung über den ERP-Gründerkredit - StartGeld nicht möglich sein, da zum Beispiel die Kreditsumme für die Hausbank zu gering erscheint, so wäre der „Mikrokreditfonds Deutschland“ eine weitere Möglichkeit. Der „Mikrokreditfonds Deutschland“ ist ein Finanzierungsangebot, bei dem die Antragstellung nicht über die Hausbank läuft. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer bzw. Unternehmer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/Mikrokredit/mikrokredit.html.
Spezielle Finanzierungsförderprogramme für Frauen kann ich Ihnen nicht benennen. Neben den Förderprogrammen des Bundes können bei einer Existenzgründung auch die Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes in Frage kommen. In Niedersachsen informiert die NBank zu den Fördermöglichkeiten Niedersachsens. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/index.jsp.
Hilfreiche Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit finden Sie auf der Internetseite http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Gruendungsarten/Teilzeit-Kleinstgruendungen/inhalt.html.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2018
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