Navigation

Design-Studio: Gründungsförderung?

Frage

Zusammen mit einem Kommilitonen habe ich mich Anfang des Jahres nach unserem Abschluss an der Hochschule mit einem Design-Studio selbständig gemacht. Wir haben eine GbR angemeldet und sind nun freiberuflich als Kommunikationsdesigner*innen tätig. Wir sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung, um den Beginn der Existenzgründung sicherer zu gestalten. Gibt es im Kultur/Medienbereich da Möglichkeiten?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erfolgt in der Regel über Förderdarlehen oder Beteiligungen.

Die Förderdarlehen der KfW Bankengruppe können sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberuflern genutzt werden. Bei einem Finanzierungsbedarf bis 100.000 Euro kann zum Beispiel der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW eine mögliche Förderung für Sie sein. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der KfW.

Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 50.000 Euro, so kann auch der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ eine mögliche Förderung sein. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu bietet die entsprechende Webseite.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes erhalten Sie bei der ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

Sie können sich über die Förderdatenbank informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen besteht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben