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Büroservice eröffnen: Förderdarlehen?

Frage

Ich habe mich seit Anfang 2016 mit der Gründung meines Unternehmens beschäftigt. Ich eröffne einen Büroservice mit Spezialisierung auf Fundraising und Crowdfunding. Ich möchte Firmen (temporär) mit Büroarbeit entlasten. Außerdem möchte ich Startern von Projekten und Kampagnen, die nicht auf einen Bankenkredit angewiesen sein möchten/ können, durch Fundraising und Crowdfunding unterstützen. Meine Gründungskosten habe ich bisher privat über meinen Dispo und einen Mikrokredit finanziert. Bis sich meine Investitionskosten durch die Einnahmen aus meiner Dienstleistung rechnen, fallen erhebliche Kreditzinsen an. Meine Frage ist, ob ich bei meinen Startinvestitionskosten vom Bund oder Land unterstützt werden kann.

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Investitionsförderung erfolgt in der Regel über Darlehen.

Eine mögliche Förderung wäre der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW Bankengruppe. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung ist über den ERP-Gründerkredit - StartGeld nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067

Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Mikromezzaninfonds Deutschland. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Die Bundesländer unterstützen Existenzgründer mit eigenen Förderprogrammen. Informationen zu den Förderprogrammen Hessens erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter www.wibank.de

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2017

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