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Bestehende Confiserie: Wachstums- und Festigungsförderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Seit einem Jahr führe ich eine kleine Confiserie und möchte mich nun über eine Förderung/Weiterfinanzierung informieren. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich freue mich über Informationen für einen entsprechenden Kontakt.

Antwort

Als Existenzgründer können Sie verschiedene Förderprogramme zur Festigung und Erweiterung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nutzen. Es kommen sowohl Förderprogramme des Bundes als auch Ihres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in Betracht. Förderungen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erfolgen in der Regel über Darlehen oder Beteiligungen.

Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro, besteht für Sie als Existenzgründer die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld, als Darlehen der KfW Bankengruppe zu beantragen (www.kfw.de/067). Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.

Eine weitere mögliche Förderung ist der Mikromezzaninfonds Deutschland. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Informationen zu den Förderprogrammen Nordrhein-Westfalens erhalten Sie bei der NRW.Bank unter https://www.nrwbank.de/de/themen/gruendung/.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2018

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