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Baufirma: Förderung eines Referenzobjektes?

Frage

Wir sind eine junge Baufirma, die sich auf energetisch autarken Wohnungsbau spezialisieren möchte. Wir wollen aufzeigen, dass es möglich ist, Mehrfamilienhäuser energetisch autark zu bauen und zu betreiben. Für dieses innovative Vorhaben errichten wir derzeit eine Seniorenwohnanlage als Referenzobjekt. Um unsere Firma auf eine solide Basis zu stellen, suchen wir nunmehr Fördermittel in Form von Darlehen, Zuschüssen, Bürgschaften für den Kauf einer Immobilie (Übernahme aus einem in Ruhestand gehenden Betrieb) und Maschinen (wie Minibagger, Mobilbagger usw.). Darüber hinaus bedarf es an finanziellen Mitteln, um weitere qualifizierte Mitarbeiter einzustellen.

Antwort

Mit unserem "ERP-Gründerkredit - Universell" können Freiberufler und gewerbliche Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ihre Investitionen finanzieren.

Mit diesem Darlehen haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren Bedarf im Bereich der "Betriebsmittel" (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren zu finanzieren.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es besonders günstige Zinskonditionen.

Den KfW-Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich. Weitere Informationen zum "ERP-Gründerkredit - Universell" finden Sie unter: www.kfw.de

Mit dem Produkt "Energieeffizient Bauen" fördern wir durch zinsverbilligte Darlehen den Bau oder den Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55, 40 und 40 Plus. Je kleiner die Zahl des Effizienzhauses, desto besser das Energieniveau.

Sie benötigen für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses einen Sachverständigen aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de, der uns bestätigt, dass alle technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Wir finanzieren maximal 100.000 Euro je Wohneinheit. Der Kreditbetrag kann für alle notwendigen Baumaßnahmen verwendet werden und beschränkt sich nicht auf Mehrkosten für energetische Maßnahmen.

Für den Förderhöchstbetrag ist die vom Sachverständigen in der "Bestätigung zum Antrag" angegebene Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich. Detailinformationen finden Sie hier: www.kfw.de

Bezüglich der Erzeugung von Strom und Wärme bitten wir Sie, sich mit dem Beraterteam unseres Infocenters in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der kostenlosen Servicerufnummer 0800 539 9001.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Mai 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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