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Barrierefreie Wellness-Massage-Praxis: Förderung?

Frage

Ich eröffne eine barrierefreie Wellness-Massage-Praxis, vor allem für Rollstuhl-Fahrer. Gibt es hierzu Fördermöglichkeiten in Bayern?

Antwort

Als Existenzgründer(in) könnten Sie die Fördermöglichkeiten des Bundes und der Bundesländer nutzen. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen oder Darlehen erfolgen. In der Regel wird nur eine hauptberufliche Selbständigkeit unterstützt. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, wie hoch die Förderung ist usw.) sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.

Wir empfehlen auch, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Beauftragte der bayrischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link: http://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/ (www)

Quelle:
Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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