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Ambulanten Pflegedienst gründen: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Seit geraumer Zeit plane ich die Selbständigkeit in Form eines ambulanten Pflegedienstes. Ich bin examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, habe meinen B.Sc. in Pflegewissenschaften erfolgreich absolviert und beende meinen M.A. in diesem Jahr im Pflege- und Gesundheitsmanagement. Meine Frage lautet nun, welche Fördermittel stehen mir zur Verfügung und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.

Als Existenzgründer besteht für Sie die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld, als Darlehen der KfW Bankengruppe zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Die Pflegekassen unterstützen u.a. Einrichtungen, für die Verträge mit den jeweiligen Leistungsanbietern geschlossen worden sind. Alle relevanten Informationen dazu können Sie dem folgenden Link entnehmen: www.aok-gesundheitspartner.de.

Sie können sich auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Gründer-Zeiten Nr. 22 und auf der Infoseite http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Ihre-Branche/Soziale-pflegerische-Dienstleistungen/inhalt.html.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2018

Tipps der Redaktion:

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