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Alte Maschinen durch neue ersetzen: Förderung?

Frage

Wir beabsichtigen eine Existenzgründung. Im Zusammenhang damit werden Maschinen der neuesten Generation angeschafft, die sowohl umweltschonender und energiesparender sein werden. Eine Förderung sei nicht möglich, da keine Altmaschinen durch die neue Technik ersetzt werden (Aussage des Maschinenlieferanten). Ist das so korrekt?

Antwort

Zur Finanzierung der im Zusammenhang mit einer Existenzgründung anstehenden Investitionen und Betriebsmittel können Sie selbstverständlich auf das Förderinstrumentarium für Existenzgründer des Bundes und des Landes Thüringen zurückgreifen. Das sind die Förderdarlehen der KfW Bankengruppe bzw. der Thüringer Aufbaubank, die Sie bei einer Geschäftsbank Ihrer Wahl (vorzugsweise am künftigen Geschäftssitz) beantragen müssen. Die Aussage Ihres Lieferanten ist insofern falsch. Er bezieht seine Information möglicherweise auf (andere) Förderangebote für bereits seit längerem am Markt agierende Unternehmen, die im Zuge ihrer Bemühungen um Steigerung der Energieeffizienz ihrer in die Jahre gekommenen Produktionsprozesse Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen vornehmen müssen.

Für Ihre Gründungsinvestitionen stehen Ihnen die ERP-Gründerkredite „StartGeld“ und „Universell“, das „ERP-Kapital für Gründung“ der KfW und die Angebote der Thüringer Aufbaubank „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - GuW Thüringen“ und „Thüringen-Invest“ zur Verfügung. Detailinformationen zu den genannten und zu allen anderen Förderprogrammen des Bundes, der 16 deutschen Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de.

Ich empfehle Ihnen zugleich, Kontakt mit der für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer aufzunehmen, um deren umfangreiches Informations- und Beratungsangebot zum Thema Gründungsfinanzierung/-förderung in Anspruch nehmen zu können: www.ihk.de

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

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