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ALG-II-Bezug: Förderdarlehen für innovatives Projekt?

Frage

Seit einem Brandschaden bestehen unverschuldet Turbulenzen - bis heute ALG II. Meine GmbH & Co. KG ist ein innovatives Projekt. Die technische Innovation dreh- und schwenkbarer Tische bewirkt eine nachhaltige Wettbewerbseffizienz. Als Wachstumsfinanzierung für den Markteintritt ergibt sich aus den ermittelten Planzahlen der Finanzierungsbedarf von 450.000 Euro. Empfohlen wurde der Universalkredit Digitalisierung und Innovation und evtl. 50.000 Euro Mikromezzanine. Ich lande bei Existenzgründerberatern und erhalte Absagen. Mein Handlungsspielraum ist zwar seit ALG II sehr bescheiden, aber ich bevorzuge zu gewinnen.

Antwort

Zur anteiligen Finanzierung Ihrer Gründungsinvestitionen und des anstehenden Betriebsmittelbedarfs können Sie (ich nehme Bezug auf den von Ihnen angegebenen Gesamtfinanzierungsbedarf von 500.000 Euro) auf die Kombination von „ERP-Gründerkredit Universell“ und „ERP-Kapital für Gründung“ zurückgreifen. Voraussetzung ist ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent (in den sog. neuen Bundesländern) bzw. 15 Prozent (in den alten Bundesländern). Seit Kurzem ist auch für Gründer die Inanspruchnahme des „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits“ möglich.

Bitte gehen Sie bei der Wahl Ihrer Finanzierungsbausteine davon aus, dass eine zumindest anteilige Risikotragung durch Sie selbst als Unternehmer mit dem Einsatz eigenen Kapitals dargestellt wird. Eine hundertprozentige Risikotragung durch eine finanzierende Bank oder auch einen privaten Investor, z.B. einen sog.Business Angel“ ist bei einem Finanzierungsvolumen von einer halben Million Euro in Praxis unrealistisch.

Die Entscheidung über die Kreditgewährung aus den oben genannten Förderprogrammen fällt allein Ihre Hausbank. Das ist eine Geschäftsbank Ihrer Wahl - vorzugsweise - am Geschäftssitz des zu gründenden Unternehmens. Die wichtigste Entscheidungsgrundlage für die Bank liefern Sie mit Ihrem Businessplan, mit dem Sie die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens nachweisen müssen. Die Bank prüft den Businessplan, Ihre Bonität und Solidität und das Ausfallrisiko für die Bank und teilt Ihnen dann die Entscheidung mit.

Sofern nicht bereits geschehen, empfehle ich Ihnen, bei der Erarbeitung Ihres Businessplanes, den umfassenden Sachverstand der für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer zu nutzen (www.ihk.de).

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
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August 2019

Tipps der Redaktion:

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