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Zuschuss für Existenzgründung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Gibt es einen Zuschuss bzw. eine Zuzahlung in Höhe von 10.000 bis 20.000 Euro, der nicht als Kredit, sondern bar an Existenzgründer ausgezahlt wird? Ohne vorherige Investition oder Abhängigkeiten in prozentualer Höhe o.ä.?

Antwort

Den von Ihnen gewünschten Zuschuss gibt es in dieser Form nicht.

Für Investitionen und Betriebsmittel sind Förderungen in Form von Krediten oder stillen Beteiligungen vorgesehen. Förderungen in Form von Zuschüssen kann es beispielsweise über die Arbeitsagentur (Gründungszuschuss) oder über das Jobcenter geben, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind und die Träger eine Förderung als notwendig erachten, da es sich hierbei um Ermessensleistungen handelt. Auch eine Beratung vor oder nach der Gründung kann bezuschusst werden.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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