Antwort
Die Existenzgründungsförderung durch den Bund bietet das Förderinstrument „Zuschuss“ in folgenden drei Fällen an:
- Bei der Gründung eines Unternehmens aus dem Status des ALG-I-Empfängers kann dem Gründer, der Gründerin ein „Gründungszuschuss“, einem ALG-II-Leistungsempfänger ein sog „Einstiegsgeld“ der zuständigen Arbeitsagentur/Jobcenter gewährt werden.
- Im Falle der Gründung eines Unternehmens zur Weiterführung eines Forschungsprojektes durch Absolventen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können die Gründerinnen und Gründer nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form des „EXIST-Gründerstipendiums“ gewährt werden.
- Junge Unternehmen können zur Finanzierung externer Beratungsleistungen Kostenzuschüsse aus dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erhalten.
Die Förderung aller weiteren Gründungsaufwendungen (Investitionen, Betriebsmittel etc.) erfolgt i.d.R. über (zinsverbilligte) Förderdarlehen der KfW, die bei einer Bank nach Wahl des Gründers, der Gründerin zu beantragen sind. Sie können ergänzt werden durch das Förderinstrument „Bürgschaften“, wenn die erforderlichen banküblichen Sicherheiten zur Risikominimierung für die Banken nicht ausreichen sollten.
Ein weiteres Förderinstrument sind finanzielle Anreize für potenzielle Beteiligungsgeber, die durch die Mobilisierung ihres (auch privaten) Kapitals die finanzielle Ausstattung junger, insbesondere innovativer Unternehmen verbessern. Zum Förderinstrument „Beteiligung“ gehören auch direkte Beteiligungen in jungen Unternehmen z.B. des High-Tech-Gründerfonds (HTGF) oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder.
Sie verweisen in Ihrer Fragestellung auf eine Pressemitteilung des BMWi zu Erweiterungen der Innovationsförderung. Auch die Innovationsförderung bedient sich der vier oben erläuterten Förderinstrumente. Wichtigstes Zuschuss-Förderprogramm ist hier das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“, das eine anteilige Bezuschussung der Aufwendungen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Technologien etc. in den Phasen „Idee bis Prototyp“ und „Prototyp bis Markteinführung“ ermöglichen kann.
Hauptform der Innovationsförderung des Bundes sind auch hier die entsprechenden Förderdarlehen, z.B. der „ERP-Innovations- und Digitalisierungskredit“ und das „ERP-Mezzanine für Innovation“ der KfW Bankengruppe.
Sie erhalten in der Förderdatenbank des Bundes ausführliche Hinweise zu den konkreten Zugangsvoraussetzungen, Konditionen und Antragsmodalitäten der genannten - sowie aller anderen - Förderprogramme von Bund, Ländern und EU.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
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Juli 2019