Antwort
Nehmen Sie bitte bei Ihren Umbau- und Erweiterungsplanungen und deren Finanzierung zunächst immer eine Trennung der Maßnahmen für den Betrieb der landwirtschaftlichen Primärproduktion (einschl. Pferdehaltung) und dem (künftigen) Betrieb des Beherbergungsgewerbes vor. Die Förderangebote für Unternehmen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft unterscheiden sich in wirtschaftspolitischer Zielsetzung, in den finanziellen Größenordnungen, den Finanzierungsquellen und den verwendeten Instrumenten erheblich und können je Vorhaben nicht miteinander kombiniert werden.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und zum Thema „Tierwohl“ wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Die Einstufung einer Ferienwohnungsvermietung als gewerbliche Tätigkeit setzt die Beantwortung einer Reihe ordnungs- und steuerrechtlicher Fragen voraus, die nicht Gegenstand des Expertenforums im BMWi-Existenzgründerportal sind. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich dazu mit der für Ihren Standort zuständigen Industrie- und Handelskammer und Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Sofern Ihr Beherbergungsangebot als gewerbliches Unternehmen geführt wird, können Sie zu deren anteiliger Finanzierung auf die Förderdarlehen der KfW und der NBank zurückgreifen. Prüfen Sie gemeinsam mit der NBank auch die Möglichkeit eines Investitionszuschusses aus der sog. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, sofern sich der Standort Ihres Beherbergungsbetriebes in einem Fördergebiet befindet.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Juni 2018
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