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Gewerbe erweitern: Zuschuss für Betriebskosten?

Frage

Ich bin als selbständiger Immobilienmakler/ Hausbauberater tätig. In diesen Geschäftsbereich habe ich krankheitsbedingt in den letzten zwei Jahren keine Umsätze erzielt. Als „Neustart" möchte ich meine bestehende Gewerbeanmeldung erweitern und ein Geschäft im Einzelhandel eröffnen. Ich bin nicht arbeitslos gemeldet und würde auch keine Arbeitslosenleistungen erhalten, weil meine Lebensgefährtin berufstätig ist und ein entsprechendes Einkommen hat. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mein „neues Unternehmen"? Besteht auch für mich die Möglichkeit einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten, der in den ersten Geschäftsmonaten die laufenden Kosten wie Miete, Kosten der Krankenkasse etc. abmildert?

Antwort

Eine Förderung in Form eines Zuschusses für die Übernahme laufender Betriebskosten können wir Ihnen nicht aufzeigen. Hierfür können Sie eher eine Förderung in Form von Krediten oder stillen Beteiligungen beantragen. Für den Lebensunterhalt einschließlich der Krankenversicherung können Sie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) beantragen. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird allerdings, wie Sie beschrieben haben, das Einkommen Ihrer Lebensgefährtin herangezogen.

Gern können Sie sich für eine individuelle Beratung an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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