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Fertighäuser errichten und vermieten: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir möchten drei Fertighäuser errichten und diese an Kurzurlauberinnen und Kurzurlauber / Servicetechnikerinnen und Servicetechniker / Monteureinnen und Monteure vermieten. Gibt es eine Fördermöglichkeit (mit und ohne Gewerbe)?

Antwort

Für eine Finanzierung im gewerblichen Bereich, z.B. ERP-Gründerkredit - Universell (074), ist es notwendig, dass Sie als Vermieter eine dauerhafte Tätigkeit wahrnehmen, die einen Gewerbebetrieb erfordert. D.h. eine Anmeldung als Gewerbebetrieb ist notwendig.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Fax: 0228 831-9500
infocenter@kfw.de
www.kfw.de

Stand:
Dezember 2020

Tipps der Redaktion:

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