Frage
Im Rahmen meiner Suche nach einer beruflichen Perspektive, bin ich mit dem Bereich Online-Marketing in Berührung gekommen. Im Sommer 2013 habe ich ein Gewerbe angemeldet in den Bereichen E-Mail-Marketing, Affiliate-Marketing, Content-Marketing und Social Media-Marketing. Leider konnte ich meinen "Kundenstamm" nicht so schnell aufbauen, wie ich es mir gewünscht hätte. Nun stehe ich da und habe massive finanzielle Probleme, die einen enormen Druck aufbauen und jegliche Kreativität hemmen.
Durch meine Recherchen im Internet habe ich erfahren, dass auch Selbständige eine Unterstützung in Form von Hartz IV erhalten können und so habe ich mich auf den Weg zum Amt gemacht. Ich erklärte dem Sacharbeiter, dass ich am Anfang einer selbständigen Tätigkeit stehe und noch nicht allein davon leben kann. Man überreichte mir einen Stapel Zettel und einen Termin bei der GAB. Ich erklärte dem Sachbearbeiter nochmals, dass ich ja arbeite. Darauf meinte er nur, ich könne ja nicht davon leben. Ich gebe zu, davon hatte ich nichts gelesen, dass man dann eine andere Tätigkeit aufnehmen muss. Vielmehr hatte ich gelesen, als Selbständiger mit Hartz IV-Bezug kann man nicht zu artfremden Jobs oder 1-Euro-Jobs gezwungen werden. Ferner war mir auch nicht bekannt, dass man eine bestimmte Summe verdienen muss, um gefördert zu werden. Ich habe den Weg der Selbständigkeit unteranderem auch gewählt, um nachher nicht vom Amt abhängig zu sein. Diese Abhängigkeit würde ja in den oben genannten Tätigkeiten immer bestehen. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen, welche Rechte habe ich, welche Möglichkeiten gibt es außerdem noch?